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Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe


C, 3. Dienstordnung für Religionslehrer im Kirchendienst (Religionslehrer i. K.) an Volksschulen und Förderschulen in den bayerischen (Erz-)Diözesen vom 01.09.1996

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Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

Wird derzeit überarbeitet. Es gilt die Fassung des ABD Stand 1.November 2003 veröffentlicht vom Sankt Ulrich Verlag (ISBN 3-929246-99-06) mit den Änderungen veröffentlicht in den Anlagen „Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen – ABD“ der bayerischen (Erz-)Diözesen ab Nr. 51.

Beachte Sonderregelung für Religionslehrer, die nicht unter die Dienstordnung für Religionslehrer im Kirchendienst fallen.

§ 1 Begriff
§ 2 Einstellungsvoraussetzungen
§ 3 Missio Canonica
§ 4 Kirchlicher Vorbereitungsdienst und zweite Dienstprüfung
§ 5 Einsatz
§ 6 Arbeitgeber und kirchliche Vorgesetzte
§ 7 Pflichten
§ 8 Arbeitszeit, Unterrichtspflichtzeit
§ 9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
§ 10 Gemeindearbeit
§ 11 Arbeitsunfähigkeit
§ 12 Erholungsurlaub
§ 13 Arbeitsbefreiung
§ 14 Versetzung
§ 15 Inkrafttreten
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