header2018

Fassung vom  
Word download Druckansicht

C, 3. Dienstordnung für Religionslehrer im Kirchendienst (Religionslehrer i. K.) an Volksschulen und Förderschulen in den bayerischen (Erz-)Diözesen vom 01.09.1996


§ 3 Anstellungsvoraussetzungen

Zurück ZurückVor Vor
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

Anstellungsvoraussetzungen sind:

1. Studium der Religionspädagogik an einer Fachhochschule (Dipl. FH) oder
2. theologisches Studium an einer wissenschaftlichen Hochschule (Dipl.Theol.) oder
3. mindestens ein sonstiges religionspädagogisches Studium bzw. eine religionspädagogische Ausbildung mit der Befähigung zum Lehramt.

­