Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe
C, 4. Sonderregelung für Religionslehrer, die nicht unter die Dienstordnung für Religionslehrer im Kirchendienst fallen | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
Wird derzeit überarbeitet. Es gilt die Fassung des ABD Stand 1.November 2003 veröffentlicht vom Sankt Ulrich Verlag (ISBN 3-929246-99-06) mit den Änderungen veröffentlicht in den Anlagen „Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen – ABD“ der bayerischen (Erz-)Diözesen ab Nr. 51.

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