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C, 8. Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro
§ 5 Qualifizierung | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.08.2017, Beschluss vom 13.07.2017
1An den von der Diözese angeordneten Qualifizierungsmaßnahmen ist teilzunehmen. 2Die Kosten trägt der Arbeitgeber.