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Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe


C, 8. Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro

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Zuletzt geändert zum: 01.10.2019, Beschluss vom 17.07.2019

1Die Tätigkeit der Beschäftigten im Pfarrbüro* stellt einen Verwaltungsdienst in der Kirche dar, der für die Arbeit der pastoralen Dienste in der Gemeinde von besonderer Bedeutung ist. 2In vielen Fällen haben die Beschäftigten im Pfarrbüro ersten oder alleinigen Kontakt mit Personen, die das Pfarrbüro aufsuchen und somit hat ihre Tätigkeit in der Regel auch eine pastorale Zielrichtung.
*Der Begriff Pfarrbüro umfasst auch Verwaltungsbüros von über eine Pfarrei hinausgehenden Zusammenschlüssen von Pfarreien, Verwaltungsbüros von Dekanaten oder Zusammenschlüssen von Dekanaten

§ 1 Einstellungsvoraussetzungen
§ 2 Allgemeine Bestimmungen
§ 3 Aufgaben
§ 4 Arbeitgeber
§ 5 Qualifizierung
§ 6 Eingruppierung Vergütung
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