Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe
C, 8. Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro
§ 5 Qualifizierung
1An den von der Diözese angeordneten Qualifizierungsmaßnahmen ist teilzunehmen. 2Die Kosten trägt der Arbeitgeber.
1An den von der Diözese angeordneten Qualifizierungsmaßnahmen ist teilzunehmen. 2Die Kosten trägt der Arbeitgeber.