Teil C: Dienstordnungen für kirchenspezifische Berufe

C, 8. Dienstordnung für Beschäftigte im Pfarrbüro

§ 5 Qualifizierung

1An den von der Diözese angeordneten Qualifizierungsmaßnahmen ist teilzunehmen. 2Die Kosten trägt der Arbeitgeber.