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7. Kirchliche Lehrerdienstordnung (KLDO)


Präambel

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Zuletzt geändert zum: 01.08.2016, Beschluss vom 09.11.2016

1Die katholische Schule* in freier Trägerschaft gestaltet den Unterricht und das Schulleben auf der Grundlage der Glaubens- und Wertvorstellungen, wie sie sich aus der biblischen Offenbarung und der kirchlichen Lehre ergeben. 2Ihr Ziel ist es, den Schülerinnen, Schülern und Studierenden zu helfen, ihre individuellen Begabungen und Fähigkeiten zu entwickeln, notwendige Kenntnisse und Einsichten zu gewinnen, das bewährte Erbe der vergangenen Generationen aufzunehmen und zu pflegen und den Sinn für Werte zu entwickeln. 3Die Schule will den Schülerinnen, Schülern und Studierenden nicht nur Wissen vermitteln, sondern sie unter Achtung der freien Entscheidung des Einzelnen auch befähigen, ein Leben aus dem Glauben zu führen und sich in der Welt als Christen zu bewähren sowie sich in Verantwortung für Kirche und Welt einzusetzen. 4Schulträger, Schulleiterin bzw. Schulleiter und Lehrkräfte wirken zur Erfüllung dieses Auftrags nach besten Kräften zusammen.

*Als katholische Schule versteht man gemäß Canon 803 § 1 des Codex des kirchlichen Rechtes jene Schule, welche die zuständige kirchliche Autorität oder eine kirchliche öffentliche juristische Person führt oder welche die kirchliche Autorität durch ein schriftliches Dokument als solche anerkennt.

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