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7. Kirchliche Lehrerdienstordnung (KLDO)
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Zuletzt geändert zum: 01.08.2016, Beschluss vom 09.11.2016
II. Abschnitt
Die Lehrkraft
1. Teil: Die Lehrkraft im Unterricht und bei sonstigen schulischen Veranstaltungen
§ 2 Aufgaben und Verantwortung der Lehrkraft
§ 3 Unterricht
§ 4 Sonstige schulische Veranstaltungen, schulische Veranstaltungen außerhalb der Schulanlage
§ 5 Aufsichtspflicht
§ 6 Klassenleitung und Kursleitung
§ 7 Schwerbehinderte Lehrkräfte
2. Teil: Allgemeine Bestimmungen
§ 8 Allgemeine Dienstpflichten der Lehrkraft
§ 9 Arbeitszeit
§ 10 Fernbleiben vom Dienst aus zwingenden Gründen
§ 11 Urlaub
§ 12 Nebentätigkeit
§ 13 Verschwiegenheitspflicht und Auskunftserteilung
§ 14 Dienstweg
§ 15 Unzulässige Tätigkeiten an der Schule
§ 16 Geltung der Schulordnung, sonstiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften und schulträgerspezifischer Regelungen
§ 17 Hausrecht
3. Teil: Die Lehrkraft im Kollegium
§ 18 Lehrerkonferenz
§ 19 Klassenkonferenz
§ 20 Fachliche Zusammenarbeit, Fortbildung
§ 21 Fachbetreuung
§ 22 Stellung und allgemeine Aufgaben der Schulleiterin bzw. des Schulleiters
§ 23 Stellvertretung
§ 24 Anwesenheit der Schulleiterin bzw. des Schulleiters
§ 25 Einzelne Aufgaben der Schulleiterin bzw. des Schulleiters
§ 26 Mitlere Führungsebene
§ 27 Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger
§ 28 Schulträger
§ 29 Verwaltung des Schulvermögens und Sicherheitsvorkehrungen
§ 30 Ärztliche und hygienische Betreuung
§ 31 Personal
§ 32 Dienstsiegel
§ 33 Besondere Vorkommnisse
§ 34 Forderungen gegen den Schulträger
§ 35 Kirchliche Schulaufsicht
§ 36 Staatliche Schulaufsicht
§ 37 Jahresbericht und Meldungen an die Schulaufsicht
VII. Abschnitt
Schlussvorschriften
§ 38 Bedeutung der KLDO für die Arbeitsverträge
§ 39 In-Kraft-Treten