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B, 4.2. Eingruppierung und Höhergruppierung von Lehrkräften, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis an der betreffenden Schulart nicht erfüllen
Abschnitt A - Regelungen zu Ein- und Höhergruppierungen sowie zum Übergangsrecht | Vor |