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Abschnitt A - Regelungen zu Ein- und Höhergruppierungen sowie zum Übergangsrecht


§ 2 Eingruppierung

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Zuletzt geändert zum: 01.08.2023, Beschluss vom 13.07.2023

Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in ein Beamtenverhältnis an der betreffenden Schulart nicht erfüllen (Nichterfüller), werden nach Abschnitt B eingruppiert.

 

 

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