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B, 4.3. Ordnung für Berufsbezeichnungen von arbeitsvertraglich beschäftigten Lehrkräften an Schulen in kirchlicher Trägerschaft
§ 8 Beurteilungsturnus von Schulleiterinnen und Schulleitern | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2018, Beschluss vom 13.07.2017
Schulleiterinnen und Schulleiter werden alle vier Jahre, beginnend mit dem Jahr 2014, beurteilt; liegt eine Beurteilung aus den Jahren 2012 oder 2013 vor, erfolgt die nächste Beurteilung im Jahr 2018.