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B, 4.1.2. Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an beruflichen Schulen
Kapitel 2 - Sonderregelungen zu Teil B, 3. | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2010, Beschluss vom 16.07.2009
Beschäftige, die die Altersgrenze erreicht haben
(aufgehoben durch Beschluss vom 16.07.2009 mit Inkraftsetzung zum 01.01.2010)