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2. Wahlordnung für die Vertreter der Mitarbeiterseite in der Zentral-KODA aus den bayerischen (Erz-)Bistümern
§ 6 Mitteilung des Wahlergebnisses | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006
(1) Der Wahlleiter teilt das Wahlergebnis umgehend der Geschäftsstelle der BayRK mit.
(2) 1Nach Ablauf der Fristen gem. § 7 teilt die Geschäftsstelle der BayRK das endgültige Wahlergebnis der Geschäftsstelle der Zentral-KODA schriftlich mit. 2Das endgültige Wahlergebnis wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Amtsblättern der bayer. (Erz-)Diözesen bekannt gegeben.