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Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz


3. Ordnung zur Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und sonstigen Fällen: Beihilfeordnung Teil A *

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2019, Beschluss vom 14.03.2018

*Diese Ordnung wird gleichermaßen als Beihilfeordnung i.S.v. Nr. 2 der Anlage 11 zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) erlassen.

(zuletzt geändert durch Beschluss der Freisinger Bischofskonferenz vom 14./15. März 2018)

§ 1 Regelungsbereich
Erster Abschnitt: Beihilfe nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen
Zweiter Abschnitt: Beihilfe aufgrund der Dienst­- und Vergütungsordnung für Ständige Diakone
Dritter Abschnitt: Beihilfe auf Grund arbeitsvertragsrechtlicher Vorschriften
Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
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