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Anhang II: Kirchengesetzliche Ordnungen mit arbeitsvertragsrechtlicher Relevanz


4. Ordnung für eine kirchliche Höherversicherung I in Krankheitsfällen: Beihilfeordnung Teil B*

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Zuletzt geändert zum: 01.04.2013, Beschluss vom 30.01.2013

*Diese Ordnung wird gleichermaßen als Beihilfeordnung i.S.v. Nr. 2 der Anlage 11 zu den Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) erlassen.

§ 1 Regelungsbereich
Erster Abschnitt: Kirchliche Höherversicherung I
Zweiter Abschnitt: Kirchliche Höherversicherung in Ausführung von § 36b ABD Teil A, 1.
Dritter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
Vierter Abschnitt: Übergangsvorschriften
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