Nr. 1

Letzte Änderung am: 01.01.2020,
Beschluss vom: 04.12.2019

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im forstlichen Außendienst, die nicht von § 1 Absatz 3 ABD erfasst werden.

Mittwoch, November 6, 2024

Zu § 1 - Allgemeiner Geltungsbereich -

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im forstlichen Außendienst, die nicht von § 1 Absatz 3 ABD erfasst werden.

Freitag, Oktober 11, 2024

Zu § 1 - Allgemeiner Geltungsbereich -

Diese Sonderregelungen gelten für Beschäftigte im forstlichen Außendienst, die nicht von § 1 Absatz 3 ABD erfasst werden.