Diese Eingruppierungsregelungen gelten für Lehrkräfte mit Beschäftigungsbeginn nach dem 31.07.2023. Für die Ein- und Höhergruppierung von Lehrkräften, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 01.08.2023 bestand, gelten ABD Teil B, 4.1. Anlagen A, B und C bis zum Inkrafttreten eines Überleitungsrechts am 01.01.2024 weiter.