D, 9. Reisekostenordnung der Bayerischen Diözesen

Letzte Änderung am: 21.04.2023,
Beschluss vom: 26.03.2025

Die Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen entspricht dem Grund und der Höhe nach vollumfänglich den reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz – BayRKG) vom 24. April 2001 (letzte berücksichtigte Änderung: 21.04.2023).
Entsprechende Anwendung finden ferner die auf Grund des Art. 25 BayRKG durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften in ihrer jeweiligen, auch ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Fassung.

Mittwoch, September 17, 2025

Präambel

Die Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen entspricht dem Grund und der Höhe nach vollumfänglich den reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz - BayRKG) vom 24. April 2001 (letzte berücksichtigte Änderung: 21.04.2023).
Entsprechende Anwendung finden ferner die auf Grund des Art. 25 BayRKG durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften in ihrer jeweiligen, auch ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Fassung.

Mittwoch, September 17, 2025

Präambel

Die Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen entspricht dem Grund und der Höhe nach vollumfänglich den reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz - BayRKG) vom 24. April 2001 (letzte berücksichtigte Änderung: 21.04.2023).
Entsprechende Anwendung finden ferner die auf Grund des Art. 25 BayRKG durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften in ihrer jeweiligen, auch ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Fassung.

Mittwoch, Oktober 9, 2024

Präambel

Die Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen entspricht dem Grund und der Höhe nach vollumfänglich den reisekostenrechtlichen Vorschriften des Bayerischen Gesetzes über die Reisekostenvergütung der Beamten und Richter (Bayerisches Reisekostengesetz - BayRKG) vom 24. April 2001 (letzte berücksichtigte Änderung: 22.07.2014).
Entsprechende Anwendung finden ferner die auf Grund des Art. 25 BayRKG durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat erlassenen Rechtsverordnungen und allgemeinen Verwaltungsvorschriften in ihrer jeweiligen, auch ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Fassung.