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Teil F: Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA, einzelne Diözesen betreffend (seit 14.02.1996)


F, 18. Sonderregelung zum Entgelt für Religionslehrkräfte und Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen in der Diözese Passau in der Tätigkeit als Seminarrektoren und Seminarrektorinnen und zur Anrechnung von Arbeitszeit für die Tätigkeit als Sch

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Zuletzt geändert zum: 01.09.2024, Beschluss vom 11.07.2024

ABD Teil F, 18. Sonderregelung zum Entgelt für Religionslehrkräfte und Gemeindereferenten und Gemeindereferentinnen in der Diözese Passau in der Tätigkeit als Seminarrektoren und Seminarrektorinnen und zur Anrechnung von Arbeitszeit für die Tätigkeit als Schulbeauftragte

Die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen beschließt folgende Regelung bezüglich der Eingruppierung von Religionslehrkräften im Kirchendienst der Diözese Passau gemäß § 8 ABD Teil A, 2.6. sowie von Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten gemäß § 1 Abs. 6 ABD Teil A, 2.5. sowie die folgende Regelung zur Gewährung von Anrechnungsstunden für die Übertragung des Dienstes als Schulbeauftragte:

1. 1Die Übertragung der Tätigkeit eines Seminarrektors / einer Seminarrektorin im Kirchendienst erfordert eine einschlägige abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung. 2Zur Tätigkeit als Seminarrektor gerechnet wird auch die für die Tätigkeit erforderliche Unterrichtszeit an derselben Schulart, an der der/die Beschäftigte auch als Seminarrektor/in eingesetzt wird.

Protokollnotiz zu Nr. 1:
1Bei Vorliegen der hierfür erforderlichen persönlichen Voraussetzungen ergibt sich eine Eingruppierung ab Entgeltgruppe 13.

2Bereits vor dem Inkrafttreten der vorgenannten Bestimmungen auf der Basis des Inhalts vorstehender Regelung erfolgte Eingruppierungen bleiben in ihrer Geltung unberührt.

2. 1Für die Übertragung des Amts als Schulbeauftragte eines Dekanats werden dem/der Beschäftigten Anrechnungsstunden gewährt, die sich nach der Größe des Dekanates richten, in dem dieses Amt ausgeübt werden soll. 2Die Anzahl der Anrechnungsstunden wird durch die Diözese Passau festgelegt.

Hinweis zu Nummer 2:
Derzeit werden folgende Anrechnungsstunden gewährt:

 Dekanat  Anrechnungsstunden
 Altötting 7
Freyung-Grafenau 7
Hauzenberg 6
Osterhofen 5
Passau 3
Pfarrkirchen 6
Pocking 6
Regen 3
Simbach 4
Vilshofen 4
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