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F, 17. Sonderregelung für Mitarbeitende in der Klinikseelsorge der Erzdiözese Bamberg
§ 2 Arbeitsrechtlicher Teil | Zurück |
Zuletzt geändert zum: 01.05.2024, Beschluss vom 21.03.2024
Die Berufseinführung dauert in der Regel bei Vollzeitbeschäftigung zwei Jahre; bei Teilzeitbeschäftigung verlängert sie sich entsprechend.