Zuletzt geändert zum: 01.05.2024, Beschluss vom 21.03.2024
Für pastorale Beschäftigte in der Klinikseelsorge, die seit dem 1. September 2023 in einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber stehen, wird eine bestehende günstigere einzelvertragliche Regelung zum Entgelt durch das In-Kraft-Treten dieser Regelung nicht berührt.
Anschrift
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen