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Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen
Beschlüsse 2023 | Vor |
Zuletzt geändert zum: 25.01.2024, Beschluss vom 30.11.2023
Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 29./30. November 2023
-ABD Teil A, 1. (Allgemeiner Teil) und ABD Teil A, 2. (Entgeltordnung)
hier: Umsetzung der Änderungsvereinbarung Nr. 18 vom 22. April 2023 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) vom 7. Februar 2006
rückwirkend zum 1. Januar 2023
Artikel 1 Nummer 1 rückwirkend zum 1. August 2023.
-§ 18a ABD Teil A, 1. (Besondere Einmalzahlung)
hier: Änderungen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 25. Oktober 2020
zum 1. Januar 2024
-ABD Teil A, 2.3. (Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für bestimme Angestelltengruppen)
hier: Ergänzung der Entgeltordnung für Beschäftigte an offenen und gebundenen Ganztagsschulen
rückwirkend zum 1. August 2023
-ABD Teil A, 2.4. (Entgeltordnung für Pastoralassistentinnen/ Pastoralassistenten und Pastoralreferentinnen/Pastoralreferenten)
hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
-ABD Teil A, 2.5. (Entgeltordnung für Gemeindeassistentinnen/ Gemeindeassistenten und Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten)
hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
-ABD Teil A, 2.6. (Entgeltordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst)
hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
-ABD Teil A, 2.15. (Entgeltordnung für Pfarrreferentinnen und Pfarrreferenten)
hier: Erhöhung der Zulagen in Umsetzung der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
-ABD Teil A, 3. (Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts (RÜÜ))
hier: Korrektur der Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 19 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005
rückwirkend zum 1. November 2022
-ABD Teil A, 3. (Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 20 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005
rückwirkend zum 1. Januar 2023
-ABD B, 4.1.1. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Anpassung der Regelung über die Funktionszulage für Nichterfüller am Gymnasium an die neuen Eingruppierungsregelungen
zum 1. Januar 2024
-ABD B, 4.1. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Anpassung der Regelungen für Lehrkräfte in der Systembetreuung sowie weitere Regelungen – ergänzende Beschlüsse
rückwirkend zum 1. August 2023
befristet bis 31. Juli 2026.
-ABD Teil B, 4.1.3. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen)
hier: Anpassung der Besoldung für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen in Bezug auf die Dienstzulagen
zum 1. Januar 2024
-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Anwendung der Eingruppierungsregelungen des Teils B, 4.2. sowie weitere Regelungen
zum 1. Januar 2024
Artikel 2 rückwirkend zum 1. August 2023.
-ABD Teil B, 7. (Beschäftigte als Lehrkräfte an Musikschulen)
hier: Sonderregelungen
rückwirkend zum 1. August 2023
-ABD Teil D, 6a. (Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 8 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – TV FlexAZ - vom 27. Februar 2010
rückwirkend zum 1. Januar 2023
-ABD Teil E, 1. (Regelung für Auszubildende)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrag Nr. 13 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Allgemeiner Teil - vom 13. September 2005 sowie des Änderungstarifvertrags Nr. 17 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005
rückwirkend zum 1. Januar 2023
Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
-ABD Teil E, 2. (Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 10 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009
rückwirkend zum 1. Januar 2023
-ABD Teil E, 4. (Regelungen für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen)
hier: Einfügung eines § 6a Anrufung der Schlichtungsstelle
zum 1. Februar 2024
-ABD Teil E, 4. (Regelung für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 3 vom 22. April 2023 zum Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) vom 29. Januar 2020
rückwirkend zum 1. Januar 2023
-ABD Teil E, 5. (Regelung für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen)
hier: Erhöhung des Studienentgelts in der Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und kommunalen Arbeitgebern vom 22. April 2023
zum 1. März 2024
-ABD Teil F, 12. (Sonderregelung zum Entgelt für Religionslehrkräfte im Kirchendienst in der Diözese Augsburg)
hier: Aufnahme von Fußnoten
zum 1. März 2024
Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 12./13. Juli 2023
-Vermittlungsverfahren „Coronabedingter Anerkennungstag“ vom 03.07.2023 ABD Teil A, 1. § 29 (Arbeitsbefreiung)
hier: Coronabedingter Anerkennungstag
zum 1. August 2023
-ABD Teil A, 1. § 18a (Besondere Einmalzahlung)
hier: Änderung des Absatzes 2
rückwirkend zum 1. Januar 2023
-ABD Teil A, 1. (Allgemeiner Teil)
hier: Änderung des § 29 Arbeitsbefreiung
zum 1. Januar 2024
-ABD Teil A, 2.3. (Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen 30. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst)
hier: Aufhebung der Befristung der Regelung für Beschäftigte mit Springertätigkeit
zum 1. September 2023
-ABD Teil A, 2.3. Nummer 40 (Entgeltordnung für Beschäftigte in der Ehe-Familien- und Lebensberatung)
hier: Aufnahme weiterer Zusatzausbildungen
zum 1. September 2023
-ABD Teil A, 2. (26. Musikschullehrerinnen und -lehrer)
hier: Änderung von Teil A, 2.3. Nummer 26
zum 1. August 2023
-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Anwendung der Eingruppierungsregelungen des Teils B, 4.2. für Beschäftigte, die bereits am 31.07.2023 in einem Beschäftigungsverhältnis bei einem Schulträger standen, der das ABD anwendet, sowie weitere Regelungen
zum 1. August 2023
-ABD Teil B, 4.1. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Anpassung der Regelungen für Lehrkräfte in der Systembetreuung sowie weitere Regelungen
zum 1. August 2023
Diese Änderungen sind zunächst befristet bis 31. Juli 2026
-ABD Teil B, 4.1.1. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien) und ABD Teil B, 4.1.2. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an beruflichen Schulen) und ABD Teil B, 4.1.3. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen)
hier: Orts- und Familienzuschlag sowie Anpassungszulage
rückwirkend zum 1. April 2023
-ABD Teil B, 4.1.1. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien) und ABD Teil B, 4.1.2. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an beruflichen Schulen) und ABD Teil B, 4.1.3. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen)
hier: Mehrarbeit
zum 1. August 2023
-ABD Teil B, 4.1.1. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Realschulen und Gymnasien) und ABD Teil B, 4.1.2. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an beruflichen Schulen) und ABD Teil B, 4.1.3. (Sonderregelungen für die Arbeitsverhältnisse von Lehrkräften an Grund- und Mittelschulen)
hier: Vergütung von Reisekosten bei Fortbildungen
zum 1. August 2023
-ABD Teil F, 15. (Sonderregelung zur Dienstzulage des Schulwerkes der Diözese Augsburg)
hier: Anpassung aufgrund der Neufassung der Eingruppierungsregelungen sowie Verlängerung
zum 1. August 2023
-ABD Teil D, 1a. (Regelung zur Umsetzung der Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener und der Rahmenordnung Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen)
hier: Änderung der Anlage zu § 2 Absatz 1 (Musterselbstauskunft)
zum 1. September 2023
-ABD Teil D, 4. § 16 (Arbeitszeitkontenregelung)
hier: Verlängerung Regelung
zum 1. September 2023
-ABD Teil D, 9. (Reisekostenordnung der bayerischen Diözesen)
hier: Erhöhung der Wegstreckenentschädigung
rückwirkend zum 1. Januar 2023
-ABD Teil D, 19. (Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (Inflationsausgleich))
hier: Ergänzung der Umsetzung des Tarifvertrags über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) vom 22. April 2023
rückwirkend zum 18. Mai 2023
-ABD Anhang II (Ordnung für Schlichtungsverfahren)
hier: Änderungen in Folge der Neufassung der Musterschlichtungsordnung sowie Folgeänderungen in Teil A, 1. und Teil E, 1.
zum 1. September 2023
Beschlüsse der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 22./23. März 2023 und vom 27. April 2023
-ABD Teil B, 4. (Sonderregelungen für Beschäftigte als Lehrkräfte an Schulen in kirchlicher Trägerschaft)
hier: Neufassung der Eingruppierungsregelungen für Lehrkräfte, bei denen die fachlichen und/oder pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht erfüllt sind, sowie Änderungen in den SR-L und der Ordnung für Berufsbezeichnungen (OfB)
zum 1. August 2023
-ABD Teil A, 1. (Überstunden)
hier: Änderung von §§ 8 und 43
zum 1. Mai 2023
-ABD Teil E sowie Folgeänderung des Teils A, 1. (Auszubildende und Praktikanten)
hier: Einführung eines Teil E, 5.
zum 1. August 2023
Diese Änderung ist befristet bis zum 31. Juli 2025.
-ABD Teil E (Auszubildende und Praktikanten)
hier: Änderungen
zum 1. August 2023
-ABD Teil A, 1. (Allgemeiner Teil) und A, 2.3. (Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen)
hier: Umsetzung der Änderungsvereinbarung Nr. 17 vom 14. Juli 2022 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Bereich Verwaltung im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-V) vom 7. Februar 2006 sowie der Änderungsvereinbarung Nr. 16 vom 14. Juli 2022 zur durchgeschriebenen Fassung des TVöD für den Dienstleistungsbereich Pflege- und Betreuungseinrichtungen im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TVöD-B) vom 1. August 2006
rückwirkend zum 1. November 2022
-ABD Teil A, 3. (Regelung zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts (RÜÜ))
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 19 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13. September 2005
rückwirkend zum 1. November 2022
-ABD Teil E, 1. (Regelungen für Auszubildende) und ABD Teil E, 2. (Regelungen für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)) und ABD Teil E, 4. (Regelungen für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - vom 13. September 2005, des Änderungstarifvertrags Nr. 16 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil Pflege - vom 13. September 2005, des Änderungstarifvertrags Nr. 9 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag für Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) vom 27. Oktober 2009sowie des Änderungstarifvertrags Nr. 2 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) vom 29. Januar 2020
rückwirkend zum 1. November 2022
-ABD Teil E, 1. (Regelungen für Auszubildende)
hier: Umsetzung des Änderungstarifvertrags Nr. 12 vom 14. Juli 2022 zum Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil vom 13. September 2005
rückwirkend zum 1. November 2022
-ABD Teil C, 3. (Dienstordnung für Religionslehrerinnen und Religionslehrer im Kirchendienst)
hier: weitere Anrechnungsstunden für den Einsatz an mehreren Schulen
zum 1. September 2023
-ABD Teil A, 2.15. (Entgeltordnung für Pfarrhelferinnen und Pfarrhelfer)
hier: Änderungen
Die Änderungen des Artikel 1 treten rückwirkend zum 1. September 2022 in Kraft.
Die Änderungen des Artikel 2 treten zum 1. April in Kraft.
- ABD Teil A, 1. (Abschnitt VII: Sonderregelungen (§§ 44-46) und ABD Teil A, 2.3. (Zusätzliche Tätigkeitsmerkmale für bestimmte Angestelltengruppen) und ABD Teil A, 3. (Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten und des Übergangsrechts RÜÜ)
hier: Neufassung der Entgeltordnung für Beschäftigte an offenen und gebundenen Ganztagsschulen mit Folgeänderungen
zum 1. August 2023
-ABD Teil D, 7. (Regelung über die Bewertung der Personalunterkünfte für Beschäftigte)
hier: Änderungen
rückwirkend zum 1. Januar 2023