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E, 5. Regelungen für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen
§ 3 Studienvertrag | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 23.03.2023, Beschluss vom 23.03.2023
1Der Studienvertrag wird zwischen dem/der Studierenden und dem Ausbildenden geschlossen. 2Er muss zusätzlich folgende Angaben enthalten:
a) Beginn, Dauer und Verteilung der Studienzeiten einschließlich der berufspraktischen Studienzeiten sowie der Teilnahmepflicht (Studienplan)
b) Zahlung und Höhe des Studienentgelts, von Studiengebühren sowie die Bindungs- und Rückzahlungsbedingungen.