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Teil G: Weitere Beschlüsse
G, 1. Kinderbetreuungszuschuss |
Zuletzt geändert zum: 01.12.2016, Beschluss vom 09.11.2016
Empfehlung der Kommission für eine freiwillige Gewährung eines Kinderbetreuungszuschusses an alle Rechtsträger
Die Katholische Kirche als Dienstgeber fühlt sich in besonderer Weise der Förderung der Familie und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie verpflichtet. In diesem Bereich sind schon wichtige Dinge umgesetzt worden. Es bestehen jedoch noch ungenutzte Handlungsspielräume.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen („Kommission“) den das ABD anwendenden Rechtsträgern, ihren Beschäftigten als freiwillige Leistung für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung eines noch nicht schulpflichtigen Kindes in einer Kindertagesstätte oder einer vergleichbaren Einrichtung gem. § 3 Nummer 33 EStG einen Kinderbetreuungszuschuss zu gewähren.Um die Umsetzung zu erleichtern, hält es die Kommission für sinnvoll, wenn die Diözesen geeignete Rahmenrichtlinien für ihren Bereich formulieren.