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Teil F: Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA, einzelne Diözesen betreffend (seit 14.02.1996)


F, 15. Sonderregelung zur Dienstzulage des Schulwerkes der Diözese Augsburg

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Zuletzt geändert zum: 01.09.2022, Beschluss vom 14.07.2022

(Diese Regelung ist befristet bis zum 31.August 2023.)

1Lehrkräfte an beruflichen Schulen mit einem abgeschlossenen Bachelorstudium der Studiengänge Soziales/Pädagogik sowie einer abgeschlossenen Berufsausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher erhalten eine monatliche Dienstzulage in Höhe von EUR 150,- (Brutto). 2Teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte erhalten die monatliche Dienstzulage in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht. 3Die Gewährung der Dienstzulage ist befristet und erfolgt nur bis zu einer eventuellen Höhergruppierung bzw. einer Neuregelung der Eingruppierungsrichtlinien für Lehrkräfte an beruflichen Schulen (ABD Teil B, 4.1. SR-L, Anlage A) durch die Kommission.

Beschluss der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen vom 01./02.12.2021, veröffentlicht im Amtsblatt der Diözese Augsburg.
(132. JG, Nr. 11 vom 14.11.2022 - Setie 499)

 

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