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E, 2. Regelung für Praktikantinnen und Praktikanten (PraktR)
§ 17a Geltung weiterer Regelungen | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.07.2021, Beschluss vom 19.05.2021
Die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Bestimmungen des Teils D 1a,. finden für Praktikantinnen/Praktikanten entsprechende Anwendung.