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§ 1 Geltungsbereich | ![]() |
Zuletzt geändert zum: 01.03.2021, Beschluss vom 19.05.2021
(1) Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu ihrem Arbeitgeber stehen.
(2) Diese Regelung gilt nicht für
- Auszubildende, Schülerinnen und Schüler, dual Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten,
- geringfügig Beschäftigte,
- Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells.