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D, 15. Corona-Sonderprämie Öffentlicher Gesundheitsdienst


§ 1 Geltungsbereich

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Zuletzt geändert zum: 01.09.2020, Beschluss vom 19.05.2021

1Diese Regelung gilt für Beschäftigte, die im Zeitraum zwischen dem 1. März 2020 und 28. Februar 2022 vorübergehend oder dauerhaft in einem Gesundheitsamt/einer Gesundheitsbehörde eingesetzt sind. 2Sie gilt entsprechend für Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten sowie für dual Studierende nach den Teilen E, 1., E, 2. und E, 4.

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