Zuletzt geändert zum: 01.01.2021, Beschluss vom 27.07.2020
1Die Fachreferenten (für katholischen Religionsunterricht) erhalten für ihre Tätigkeit eine von der Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht festgelegte Anzahl an Anrechnungsstunden und je Anrechnungsstunde eine der Höhe nach festgelegte Zulage. 2Die Zulage stellt je Anrechnungsstunde den Ausgleichsbetrag nach EG 12 dar. (Amtsblatt 12/2019)
Anschrift
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen