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D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –
Niederschriftserklärung zu § 4 | ![]() |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2019, Beschluss vom 29.11.2018
Die Kommission ist sich darüber einig, dass in Verwaltungen/Einrichtungen mit weniger als 40 Beschäftigten kein Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses besteht.