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Fassung vom  
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D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –


Niederschriftserklärung zu § 4

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2019, Beschluss vom 29.11.2018

Die Kommission ist sich darüber einig, dass in Verwaltungen/Einrichtungen mit weniger als 40 Beschäftigten kein Anspruch auf Vereinbarung eines Altersteilzeitarbeits­verhältnisses besteht.

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