Zuletzt geändert zum: 01.01.2018, Beschluss vom 13.07.2017
1Das Recht zum Führen einer Berufsbezeichnung kann aus wichtigem Grund widerrufen werden. 2Der Widerruf muss erfolgen, wenn die Lehrkraft rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. 3§ 10 bleibt unberührt.
Anschrift
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen