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Fassung vom  
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6. Entsendeordnung für die Vertreter/Vertreterinnen der tariffähigen Arbeitnehmerkoalitionen in die Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen


§ 4 Bekanntmachung der Entscheidung über die Entsendung

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Zuletzt geändert zum: 01.05.2016, Beschluss vom 09.03.2016

Die Entscheidung der Entsendung ist in den Amtsblättern der Diözesen bekannt zu machen.

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