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3. Ordnung der Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen (Bayerische Regional-KODA-Ordnung – BayRKO)


§ 23 Vorbereitungsausschuss

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Zuletzt geändert zum: 01.05.2016, Beschluss vom 09.03.2016

1Zur Vor- und Nachbereitung der Sitzungen der Kommission wird ein Vorbereitungsausschuss gebildet. 2Er berät den Vorsitzenden / die Vorsitzende bei der Aufstellung der Tagesordnung. 3Er kann Beschlussanträge stellen und zu Beschlussvorschlägen von Arbeitsgruppen und Anträgen von Kommissionsmitgliedern Stellung nehmen.

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