header2018

Fassung vom  
Word download Druckansicht

Abschnitt IV Schlussvorschriften


§ 27 Verweisungen

Zurück Zurück
Zuletzt geändert zum: 01.08.2017, Beschluss vom 13.07.2017

Ist im Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen auf Vorschriften und Bezeichnungen Bezug genommen, die nach dieser Ordnung nicht mehr gelten, so treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften und Bezeichnungen dieser Ordnung.

­