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10. Dienstordnung für Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen in den Bayerischen (Erz-)Diözesen


Vorwort

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Zuletzt geändert zum: 01.05.2014, Beschluss vom 19.02.2014

Nachdem am 20./21.06.2011 der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz die Fortschreibung der „Rahmenstatuten für Gemeindereferenten/-referentinnen und Pastoralreferenten/-referentinnen“ verabschiedet hatte1, konnte auf Grundlage der überarbeiteten Rahmenstatuten sowie der „Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Pastoralreferenten/-referentinnen“2 der Allgemeine Teil einer Dienstordnung entstehen. Mit Beschluss vom 30.06./01.07.2010 wurde von der Vollversammlung der Bayerischen Regional-KODA der Arbeitsrechtliche Teil der Dienstordnung für Pastoralreferenten/-referentinnen (ABD Teil C, 1., II. Teil) für die Bayerischen (Erz-)Diözesen bereits neu gefasst. Diese von den Diözesanbischöfen in Kraft gesetzten Regelungen der Regional-KODA bilden zusammen mit dem Allgemeinen Teil die Dienstordnung für Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen in den Bayerischen (Erz-) Diözesen.

In den Rahmenstatuten bekennen sich die deutschen Bischöfe „ausdrücklich zum hauptberuflichen Dienst von Frauen und Männern als Gemeinde- und Pastoralreferenten“3. Es handelt sich um ein Dokument für beide Berufe. Im Text wird weder von den Voraussetzungen her noch im Blick auf die Aufgabenbereiche zwischen den pastoralen Diensten unterschieden. Vielmehr weisen es die Bischöfe den einzelnen (Erz-)Diözesen zu, „die Berufsbezeichnungen, Gemeindereferent und/oder Pastoralreferentin, auf die unterschiedlichen Ausbildungsabschlüsse anzuwenden und – falls erforderlich – innerhalb des vorgegebenen Rahmens eine weitere Profilierung der Berufe vorzunehmen“4.

Seit Anfang der 1970er Jahre hat sich der Beruf des Pastoralreferenten/der Pastoralreferentin im Raum der bayerischen (Erz-)Diözesen stetig weiterentwickelt und bewährt. Die bayerischen (Erz-)Bischöfe beschließen in der vorliegenden Dienstordnung eine gemeinsame Konkretisierung der Rahmenstatuten und stellen damit eine weitgehend einheitliche Gestalt des Berufes für den Bereich der bayerischen (Erz-)Diözesen sicher. Der überdiözesane Austausch der Verantwortlichen für den Beruf, die Arbeit an übergreifenden Qualitätsstandards und der Wechsel von Pastoralreferenten/-referentinnen in eine andere Diözese werden dadurch weiterhin ermöglicht. Ein einheitliches Berufsbild fördert darüber hinaus die Gewinnung von jungen Menschen für den pastoralen Dienst.

1  Rahmenstatuten für Gemeindereferenten/-referentinnen und Pastoralreferenten/-referentinnen, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, in: Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen, Die deutschen Bischöfe, Nr. 96, Bonn 2011, S. 7–30.
2  Rahmenordnung für die Ausbildung, Berufseinführung und Fortbildung von Pastoralreferenten/Pastoralreferentinnen, hrsg. v. Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, in: Rahmenstatuten und -ordnungen für Gemeinde- und Pastoral-Referenten/Referentinnen, Die deutschen Bischöfe, Nr. 41, 1987, S. 41–50.
3  Rahmenstatuten, Vorwort, S. 8.
4  Rahmenstatuten, Vorwort, S. 10.

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