Zuletzt geändert zum: 01.05.2016, Beschluss vom 09.03.2016
1Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Dienstnehmervertreter/ Dienstnehmervertreterinnen in der Kommission werden Wahlvorstände gebildet. 2Wahlvorstände sind 1. ein Diözesan-Wahlvorstand für jede Diözese, 2. ein Lehrer-Wahlvorstand für die Wahl der Vertreter/Vertreterinnen der Lehrkräfte im Sinne des § 2 Absatz 1 Nummer 1, 3. der Regional-Wahlvorstand.
Anschrift
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen