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D, 12. Regelung über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015
§ 1 Geltungsbereich | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.03.2014, Beschluss vom 04.06.2014
Diese Regelung gilt für Beschäftigte im Sinne des § 38 Absatz 5 Satz 1 ABD Teil A, 1., die unter den Geltungsbereich des ABD fallen.