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Fassung vom  
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IV. Übergangs- und Schlussvorschriften


§ 14 Übergangsvorschriften

Zuletzt geändert zum: 01.01.2010, Beschluss vom 10.11.2010

Auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, findet diese Regelung keine Anwendung.

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