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IV. Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 14 Übergangsvorschriften |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2010, Beschluss vom 10.11.2010
Auf Altersteilzeitarbeitsverhältnisse, die vor dem 1. Januar 2010 begonnen haben, findet diese Regelung keine Anwendung.