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Teil D: Sonstige Regelungen


D, 6a. Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR –

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Zuletzt geändert zum: 01.01.2019, Beschluss vom 29.11.2018

(Die Regelung zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte – FlexAZR – gilt für Beschäftigte, die bis zum 31. Dezember 2022 die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen und deren Altersteilzeitarbeitsverhältnis oder deren flexible Altersarbeitszeit vor dem 1. Januar 2023 begonnen hat. Die Regelungen der §§ 4 und 5 i. d. F. des Beschlusses vom 20.09.2017 gelten weiter bis zum 31. Dezember 2022.)

 

I. Geltungsbereich
II. Altersteilzeit (ATZ)
III. Flexible Altersarbeitszeit (FALTER)
IV. Übergangs- und Schlussvorschriften
Niederschriftserklärung
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