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II. Arbeitsrechtlicher Teil
§ 5 Einstellung als Pastoralreferentin/Pastoralreferent | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.09.2010, Beschluss vom 30.06.2010
1Ein Anspruch auf Einstellung als Pastoralreferentin/Pastoralreferent nach erfolgreichem Abschluss der Zweiten Dienstprüfung besteht nicht. 2Die Einstellung als Pastoralreferentin/Pastoralreferent setzt eine Bewerbung voraus.