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Nr. 3
Zu § 15 Teil A, 1. - Tabellenentgelt - |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2009, Beschluss vom 16.07.2009
1Das Entgelt kann zwischen Arbeitgeber und Beschäftigter/Beschäftigtem frei vereinbart werden. 2Der auf eine Stunde entfallende Anteil des Tabellenentgelts der Stufe 2 der jeweiligen Entgeltgruppe darf dabei nicht unterschritten werden.