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7. Kirchliche Lehrerdienstordnung (KLDO)


VII. Abschnitt: Schlussvorschriften

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Zuletzt geändert zum: 01.08.2016, Beschluss vom 09.11.2016

§ 38 Bedeutung der KLDO für die Arbeitsverträge

1Auf diese Dienstordnung wird in den Arbeitsverträgen Bezug genommen. 2Sie wird dadurch zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses. 


§ 39 In-Kraft-Treten

Diese Dienstordnung tritt am 01.05.2008 in Kraft.

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