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7. Kirchliche Lehrerdienstordnung (KLDO)
VII. Abschnitt: Schlussvorschriften | ![]() |
Zuletzt geändert zum: 01.08.2016, Beschluss vom 09.11.2016
§ 38 Bedeutung der KLDO für die Arbeitsverträge
1Auf diese Dienstordnung wird in den Arbeitsverträgen Bezug genommen. 2Sie wird dadurch zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses.
§ 39 In-Kraft-Treten
Diese Dienstordnung tritt am 01.05.2008 in Kraft.