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Abschnitt VIII: Anhänge und Anlagen
Anlage E: Einführung, Leistungsfeststellung und Auszahlung des Leistungsentgelts | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 01.01.2015, Beschluss vom 03.12.2014
(Derzeit nicht belegt. Bis zur Ausfüllung der Anlage E gilt § 18a.)