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Fassung vom  
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Dritter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften


§ 5 Versicherungsleistungen und -bedingungen

Zuletzt geändert zum: 01.10.2007, Beschluss vom 01.01.2006

(1) 1Die Versicherungsleistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen des Tarifs 820 K bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG. 2Die jeweils gültige Fassung ist Bestandteil der Beihilfeordnung Teil B.

(2) Die Bestimmungen des Vertrags über die Beihilfeablöseversicherung und die kirchliche Höherversicherung zwischen der (Erz-)Diözese und der Bayerischen Beamtenkrankenkasse AG sind Bestandteil dieser Ordnung.

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