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Erster Abschnitt: Kirchliche Höherversicherung I
§ 3 An- und Abmeldung | ![]() |
Zuletzt geändert zum: 01.04.2013, Beschluss vom 30.01.2013
Die Erklärungen, die zur An- und Abmeldung des/der Beschäftigten und seiner/ihrer Angehörigen bei der kirchlichen Höherversicherung I erforderlich sind, hat der/die Beschäftigte schriftlich und fristgemäß dem kirchlichen Arbeitgeber gegenüber abzugeben.