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Abschnitt VIII: Anhänge und Anlagen
Feststellungs- bzw. Redaktionsbeschluss | Zurück |
Zuletzt geändert zum: 01.09.2007, Beschluss vom 16.10.2007
Tarifliche Korrekturen
Korrekturen der Tarifvertragsparteien zum TVöD und den ihn begleitenden Tarifverträgen vom 13.09.2005 sind Bestandteil des ABD in der ab dem 01.10.2005 geltenden Fassung, soweit die Bayerische Regional-KODA keine abweichenden Beschlüsse fasst.
KODA-Korrekturen
Korrekturen des ABD in der Fassung vom 01.10.2005 im Zusammenhang mit der Überführung des TVöD und den ihn begleitenden Tarifverträgen vom 13.09.2005 werden Bestandteil des ABD.
In der Frage, ob es sich bei der vorgesehenen Änderung um eine Korrektur handelt, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden.