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D, 6. Regelung der Altersteilzeitarbeit* (2)


§ 1 Geltungsbereich

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Zuletzt geändert zum: 01.09.2007, Beschluss vom 11.07.2007

Diese Regelung gilt für die Beschäftigten, die unter das ABD Teil A bzw. unter das ABD Teil B fallen.

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