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I. Allgemeiner Teil
Feststellungsbeschluss der Bayer. Reg.-KODA vom 11. Juli 2001: | ![]() |
Zuletzt geändert zum: 01.10.2007, Beschluss vom 01.01.2006
Die Bayer. Reg.-KODA stellt fest und bestätigt, dass die „Dienstordnung für Gemeindereferentinnen/Gemeindereferenten Teil I, Allgemeiner Teil“ in der Fassung vom 01. 01. 2002 Bestandteil der Arbeitsverträge der Mitarbeiter im Bereich des Arbeitsvertragsrechts der bayer. (Erz-)Diözesen ist.