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Fassung vom  
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D, 4. Arbeitszeitkontenregelung


§ 16 Laufzeit

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Zuletzt geändert zum: 24.07.2019, Beschluss vom 24.07.2019

(1) Diese Regelung ist befristet bis zum 31.08.2023.

(2) Die Geltungsdauer verlängert sich um fünf Jahre, sofern nicht bis drei Monate vor Befristungsende die Bayerische Regional-KODA mit der Hälfte der Stimmberechtigten eine Beendigung verlangt.

(3) Tritt diese Regelung außer Kraft, finden die Bestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVöD-AT/Bund § 10) Anwendung.

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