Druckansicht |
D, 4. Arbeitszeitkontenregelung
§ 16 Laufzeit | Zurück | Vor |
Zuletzt geändert zum: 24.07.2019, Beschluss vom 24.07.2019
(1) Diese Regelung ist befristet bis zum 31.08.2023.
(2) Die Geltungsdauer verlängert sich um fünf Jahre, sofern nicht bis drei Monate vor Befristungsende die Bayerische Regional-KODA mit der Hälfte der Stimmberechtigten eine Beendigung verlangt.
(3) Tritt diese Regelung außer Kraft, finden die Bestimmungen des öffentlichen Dienstes (TVöD-AT/Bund § 10) Anwendung.