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Fassung vom  
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2. Wahlordnung für die Vertreter und Vertreterinnen der Dienstnehmerseite in der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission aus den bayerischen Diözesen (Wahlordnung zur Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission – WOzZK)


§ 9 In-Kraft-Treten

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Zuletzt geändert zum: 01.10.2005, Beschluss vom 01.01.2006

Diese Ordnung tritt zum 01.05.1999 in Kraft.

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